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Herzlich Willkommen auf der Homepage der Mülheimer Turngemeinde 1856 e.V., einem der größten Mülheimer Sportvereine. Im Folgenden findet Ihr die aktuelle Informationen zu den Sportabteilungen und Sportkursen. Ihr habt Fragen? Nehmt einfach Kontakt mit uns auf.

 

NEWS:

Update 21.03.2022

Liebe Vereinsmitglieder und Freunde des Sports,

wie bereits vor einer Woche angekündigt gleten bei uns weiterhin die aktuellen Coronaschutzverordnungen wie folgt:

Sport draußen: Keine Einschränkungen mehr

Sport drinnen: 3G-Regelung (siehe auch Anweisungen auf unserem Hygienekonzept)

Im Detail heißt das:

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gilt auch weiterhin die 3G-Regelungen
 
Und weiterhin gilt: Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist auf dem gesamten Gelände der Mülheimer Turngemeinde pflicht, wenn keine sportlichen Aktivitäten ausgeübt werden!
 
Bleibt gesund und viel Freude beim Sport
 
Der Vorstand
 

UPDATE 14.03.2022

Liebe Vereinsmitglieder,

derzeit gilt bei uns laut der aktuellen Coronaschutzverordnung die 3-Regel. Die Maskenpflicht zur Bedeckung von Mund und Nase auf dem Gelände der Mülheimer Turngmeinde bleibt bestehen.

Wir hoffen auf weitere Lockerungen ab dem 20. März.

Bleibt gesund

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

 


UPDATE 17.01.2022

ERST KALT, DANN WARM

Liebe Vereinsmitglieder,

wir erneuern unsere Heizung in der TG. Dafür wird die alte Heizung diesen Dienstag aus- und spätestens Ende der Woche die neue angeschaltet. Es könnte also die ein odere andere Sportstunde etwas kälter werden. Genausowenig wird das Warmwasser in den Duschen funktionieren.

Wir bitten um Verständniss und hoffen, dass wir zukünftig keine Probleme mehr mit der Heizsituation in der Mülheimer Turngemeinde haben werden.

Beste Grüße

Der Vorstand


UPDATE 12.01.2022

NEUES JAHR, NEUE REGELN

Liebe Sportfreunde,

ab morgen (13.01.2022) gelten neue Coronaschutzverordnungen.

Der Vorstand der Mülheimer Turngemeinde hat diese aufgenommen und für die Mülheimer Turngemeinde wie folgt ergänzt:

Zusammenfassung:

  • Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
  • Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
  • Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
  • Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
  • Die Mülheimer Turngemeinde wird keinen beaufsichtigen Selbsttest in Sportvereinen anbieten

Im Einzelnen heißt dies folgendes:

1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche

  • Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
  • Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
  • Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich

2. Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Dies ist eine Verschärfung der bisherigen seit November geltenden Regelung, die aus unserer Sicht aber verhältnismäßig ist.

3. Sport drinnen: 2G+ (!!!)

Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:

  • Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.
  • Die Mülheimer Turngemeinde bietet keine beaufsichtigen Selbsttest an

Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.

Kindersport/Kinderturnen

Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen) gilt 2G, in Hallenbädern 2G+. Für Eltern, die aufgrund des Alters der Kinder am Kindersport/Kinderturnen mitmachen gilt 2G+ wie oben.

Übungsleiter/Trainer

Laut Coronaschutzverordnung gilt: Für Übungsleiter und Trainer bei Vereinsangeboten ist auf und in allen Sportstätten, auch in öffentlichen Hallenbädern, §4 (4) der Corona-Schutzverordnung anwendbar, das heißt, für sie gilt 3G. Nicht immunisierte Übungsleiter und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

!!! In der Mülheimer Turngemeinde haben wir bisher bei Übungsleitern und Trainern die 2G+ Regel angewendet. Wir sehen es als nicht nachvollziehbar, zwischen Trainer bzw. Übungsleiter und Teilnehmer am Training zu unterscheiden. Um hier eine einheitliche Linie zu fahren, gilt bei uns für alle Sportangebote, die in Räumen angeboten werden: 2G+ (wie oben), auch für Übungsleiter/Trainer!!!

4. Zuschauer

Zuschauer sollten in der Mülheimer Turngemeinde weitestgehend vermieden werden. Falls man hiervon abweichen muss/wird, gilt für Zuschauer in der Mülheimer Turngemeinde auch 2G+ (wie unter 3.)

 

Hinweis/Empfehlung

Wer drei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat, bei dem wird in der CovPass- sowie der Corona-Warn-App "Impfung 3 von 3" angezeigt. Damit ist klar: Diese Person ist geboostert.

Allerdings gibt es derzeit ein Problem mit der Corona-App. Wenn man an Corona erkrankt war und sich danach impfen hat lassen, bei dem wird die Impfung als Impfzertifikat "Impfung 2 von 2" angezeigt. Genesen und einmal geimpft ist demnach gleichbedeutend mit doppelt geimpft. Lässt sich diese Person nun ein zweites Mal impfen (in diesem Fall also boostern), erhält sie auch ein neues Impfzertifikat. Doch auf diesem ist ebenfalls nur "Impfung 2 von 2" zu lesen - auf den ersten Blick fehlt also die dritte Impfung, um den Booster-Status anzuzeigen.

Um es den Übungsleitern und Trainern in der Turngemeinde bei der Controlle des Impfstatus so einfach wie möglich zu halten und den Sportbetrieb nicht mit weiteren Kontrollen und Diskussionen aufzuhalten gilt:

Geboostert gilt, wer im digitalen Impfzertifikat "Impfung 3 von 3" stehen hat. Alle anderen möchten wir bitten, sich weiterhin zur Ausübung des Sportes einen negativen kostenlosen Bürgertest zu holen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Wir bitten auf Euer Verständnis und wünschen weiterhin viel Spaß beim Sport.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand


UPDATE 03.01.2022

FROHES NEUES JAHR

Die Mülheimer Turngemeinde e.V. wünscht allen ein frohes Neues Jahr 2022.

Wir planen den Vereinssport am 10.01.2022 wie geplant wieder zu öffnen. Allerdings gibt es neue Richtlinien:

Für die sportliche Ausübung in den Räumen des Verins gilt die 2G+ Regelung: geimpft/genesen mit zusätzlichen Antigen-Schnelltest)

Ein Antigen-Schnelltest ist ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests.

Besucher und Zuschauer sind in der jetztigen Zeit zu vermeiden. Die Trainerinnen und Trainer sind dazu angehalten, dies zu prüfen.

Gleichzeitig möchten wir alle darauf hinweisen, dass innerhalb der Turngemeinde die Maskenpflicht weiter besteht. Es ist vermehrt aufgekommen, dass Sportlerinnen und Sportler ohne Mund- und Nasenschutz innerhalb des Gebäudes angetroffen wurden. Während des aktiven Sportphase in der Halle oder Jahnsaal ist natürlich keine Maske zu tragen.

Vielen Dank

Der Vorstand


UPDATE 24.11.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

Bitte findet anbei die ab heute geltende Regeln der neue Coronaschutzordnung für den Sportbetrieb in der Mülheimer Turngemeinde:

  • Für Sitzungen im Verein gilt die 3 G Regel
  • Für die sportliche Ausübung gilt die 2 G Regelung, inklusive für Besucher und Zuschauer. Die Bitte ist allerdings, dass Besucher und Zuschauer in der jetzigen Zeit vermieden bzw. minimiert werden.

Gleichzeitig möchte ich alle Vereinsmitglieder bitten, die Maskenpflicht innerhalb der Turngemeinde einzuhalten. In den letzten Tagen ist es vermehrt aufgetreten, dass Sportteilnehmerinnen und Sportteilnehmer ohne Mund- und Nasenschutz innerhalb der Gebäude angetroffen wurden.

Vielen Dank

Der Vorstand


UPDATE 02.11.2021

Liebe Sportlerinnen und Sportler der MTG 1856,

Als Folge der Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) hat das Gesundheitsministerium die Coronaschutzverordnung aktualisiert.
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird ab sofort auf eine umfassende Berücksichtigung der nun im Bundesgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der 7-Tage-Inzidenz, der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Fälle der Coronapatienten im Krankenhaus pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen) und der Auslastung der Intensivbetten.

Daher wurde in der Coronaschutzverordnung der bisher als Grenzwert bestimmter Maßnahmen festgeschriebene Wert von 35 bei der 7-Tage-Inzidenz gestrichen. Die inzwischen bekannte 3G-Regelung, die aufgrund dieses Grenzwertes seit Anfang August landesweit für den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen gilt, bleibt aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens auch unter Berücksichtigung der neuen Leitindikatoren bis auf weiteres bei uns in der TG 1856 e.V. unverändert bestehen.
 
Aufgrund der aktuellen Stabilisierung der Werte aller relevanten Indikatoren in Nordrhein-Westfalen verzichtet das Gesundheitsministerium derzeit bewusst auf die Festlegung von pauschalen Grenzwerten für die einzelnen neuen Indikatoren. Stattdessen soll zunächst das Zusammenwirken der verschiedenen Indikatoren etwa unter Berücksichtigung des Impfstatus, der Altersverteilung für Hospitalisierungswahrscheinlichkeiten oder die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Krankenhauseinweisung und später erforderlicher Intensivbehandlung weiter genau beobachtet werden.

Die 3G-Regel:

Vollständig Geimpften und Genesenen stehen unsere Sportangebote wieder offen.

Alle anderen müssen einen Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt) vorweisen.

Jugendliche ab 15 Jahren müssen einen Schülerausweis als Nachweis eines negativen Testergebnisses vorlegen (Hintergrund ist, dass Schüler durch ihre Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen keinen zusätzlichen negativen Antigen-Schnelltest benötigen.)

Für uns hat der Schutz aller Sportlerinnen und Sportler, Betreuer und Familien weiterhin oberste Priorität. Auch aufgrund der wieder steigenden Inzidenzwerte bitten wir dringend darum, dass man weiterhin unverändert vorsichtig agiert, unnötige Kontakte vermieden und unsere bekannten Hygieneregeln eingehalten werden.

Nutzt daher in unserem Vereinen die sich bietenden Möglichkeiten und handelt gleichzeitig verantwortungsvoll!

Uns allen wieder viel Spaß mit unserer schönen Sportart!

Der Vorstand

 


UPDATE 08.10.2021

Liebe Vereinsmitglieder und Freunde der MTG 1856,

das Spardaleuchtfeuer ist beendet und wir sind mit 1.018 Stimmen auf dem 72. Platz gelandet. Die ersten 150 Vereine erhalten ein Preisgeld und wir erhalten Dank Euch 1.500 EUR. Wir als Vorstand möchten uns recht herzlich bei Euch allen für Eure Wahl und Eure Stimmen bedanken und werden von dem Geld Gerätschaften für einen ausbaufähigen Balancier-Parcours für die Motorik unserer jüngeren Mitglieder besorgen.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand


Sponsoring Update 10.09.2021

Die Sparda-Bank spendet Geld an Sportvereine und das Einzige, was dafür zu tun ist, ist einen Abstimmungscode mit nachfolgenden Link anzufordern:

https://www.spardaleuchtfeuer.de/profile/mülheimer-turngemeinde-1856-e-v

Der Code kommt per SMS und wenn Sie dann Ihre 3 Stimmen der Mülheimer Turngemeinde geben, bekommen die Kinder neue Sport- und Spielgeräte! Jede Stimme zählt! Bitte leiten Sie den Link an alle weiter, die Sie kennen!! Danke für Ihre Hilfe.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand


UPDATE 10.09.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

seit dem 20.08. gilt die neue Coronaschutzverordnung. Diese Verordnung enthält keine Maßnahmenstufen mehr, sondern lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine 7-Tages-Inzidenz von 35 oder mehr. Die neue Verordnung ist geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel“). Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen. 

Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.

Für den Sportbetrieb in Mülheim an der Ruhr bedeutet dies folgendes:

Sportangebote in Innenräumen dürfen dann nur noch von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen bzw. ausgeübt werden.

  • Für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, besteht daher eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist. Bitte legt diesen dem Übungsleiter bzw. der Übungsleiterin vor.
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Für die Schülerinnen und Schüler bis einschl. 14 Jahren ist zur Sportausübung aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen kein zusätzliches negatives Testergebnis und auch kein Schülerausweis erforderlich. Jugendlichen ab 15 Jahren müssen einen Schülerausweis als Nachweis eines negativen Testergebnisses vorlegen, da ab diesem Alter die Schulpflicht in Deutschland endet.

Wir hoffen, dass der Sportbetrieb reibungslos fortgesetzt werden kann.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand


UPDATE 13.07.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung, die seit dem 9.7. gilt und nach Rücksprache mit dem MSB können wir folgende frohe Botschaft verkünden:

Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung und der Inzidenzstufe 0 in Mülheim kehrt der Sportbetrieb der Mülheimer Turngemeinde wieder zurück in den Normalbetrieb.
Über die Sommerferien wird der Sportbetrieb, falls nicht anders von den Übungsleiter:innen kommuniziert, weiter durchgeführt.
Trotz der Lockerungen bitten wir unsere Mitglieder und Besucher vor und nach dem Sport weiterhin einen Mundschutz zu tragen und die üblichen Hygieneregeln einzuhalten.
 
Wir freuen uns, dass der Sportbetrieb wieder läuft und bedanken uns sowohl bei Euch für Eure Ausdauer als auch bei den Übungsleiter:innen, die sich bereit erklärt haben, das Training bzw. die Sportkurse in den Sommerferien weiter durchzuführen. Vielen Dank dafür auch von uns vom Vorstand der MTG.
 
Mit sportlichen Grüßen
der Vorstand
 

UPDATE 14.06.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

es freut uns, endlich das Folgende mitteilen zu können: Der Sportbetrieb in der Mülheimer Turngemeinde kann unter Berücksichtigung unserers Hygienekonzeptes ab sofort wieder aufgenommen werden.

Seit dem 11.06.2021 gilt bis auf Weiteres landesweit die Inzidenzstufe 1, daher ist die Vorlage des Negativtestnachweises nicht mehr erforderlich (siehe Coronaschutzverordnung vom 26.5.2021 in der ab dem 10.6.2021 gültigen Fassung: §14, Absatz 4, Punkt 6)

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen ist bei der TG bis auf Weiteres unzulässig. Die Toiletten können unter Beachtung der Hygienevorschriften genutzt werden.

Der Rehabilitationssport in der Halle darf wieder aufgenommen werden.

Folgende Sportangebote können leider erst später beginnen:

Gymnastik für Frauen und Seniorinnen: ab Montag, 05.07.2021

Step-Aerobic, Bauch muss weg und "Body-Fit & Fun" für Frauen: ab Montag, 02.08.2021

Gymnastik für Männer und Frauen: ab Mittwoch, 04.08.2021.

Falls Ihr unsicher seid, ob die Sportkurse wieder starten, könnt ihr auch in der Geschäftsstelle nachfragen oder euch mit eurer/m Trainer/inn in Verbindung setzten.

Viel Spaß und bleibt gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand


UPDATE 02.06.2021

Einladung zur Jahreshauptversammlung der Mülheimer Turngemeinde 1856 am 25.06.2021 um 19 Uhr

Liebe Vereinsmitglieder,

hiermit laden wir Euch recht herzlich zur Jahreshauptversammlung 2021 ein. Pandemiebedingt wird die Veranstaltung nur virtuell, via Internet, durchgeführt werden. Der Verein hofft dennoch auf eine gute Beteiligung seiner Mitglieder. Diese können sich über die gesondert eingerichtete Internet Adresse „jahreshauptversammlung@muelheimer-turngemeinde.de“ (Angabe von Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse notwendig) bis zum 21. Juni 2021 registrieren und zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung anmelden.

Weitere Informationen finden Sie hier

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand


UPDATE 01.06.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

der positive Trend hält an. Leider ist der Sportbetrieb innerhalb der Sportanlagen noch nicht möglich, dazu zählt auch der Rehabilitationssport in der Halle.. Das Leichtathletik-Training findet weiterhin im eingeschränkten Modus statt (siehe Update vom 19.05.). Desweiteren gibt es Updates zur Coronaschutzverordnung, die in Mülheim wieder gilt:

1. Gruppe: bis zu 25 Kinder / Jugendliche bis einschl. 18 Jahre
Auf allen öffentlichen und vereinseigenen Außensportanlagen sowie im öffentlichen Raum kann Kontaktsport und kontaktfreier Sport betrieben werden. Eine Gruppe kann durch max. zwei Übungsleiter*innen/Trainer*innen bzw. Aufsichtspersonen betreut werden. Zwischen den o. a. Personen bzw. Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer öffentlichen oder vereinseigenen Sportanlage treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Es können also auch mehrere 25er Gruppen auf einer Anlage trainieren, wenn derMindestabstand zwischen den Gruppen eingehalten wird. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass einzelne Personen bzw. Personengruppen, die zeitgleich aufeiner Sportanlage Sport treiben, sich nicht untereinander vermischen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung der Anlagen und der Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen obliegt den jeweiligen Vereinen (das gilt sowohl für städtische als auch für vereinseigene Sportanlagen).

2. Gruppe: Erwachsene bis 25 Personen
Der kontaktfreie Sport kann auf Sportanlagen unter freiem Himmel betrieben werden mit Mindestabstand. Allgemeines:Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen von Sportanlagen ist nach wie vor untersagt. Die Toiletten können unter Beachtung der Hygienevorschriften genutzt werden.

Ab einer Inzidenz von unter 50 können Sporthallen und Fitnessstudios für den Vereinssport wieder geöffnet werden. Kontaktloser Sport und begrenzt auch Kontaktsport sind mit Tests und Rückverfolgbarkeit wieder erlaubt. Unser Hygienekonzepte gilt weiterhin.

Wir informieren, wenn es soweit ist.

Beste Grüße

Der Vorstand


UPDATE 19.05.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

es ist ein Trend in den Inzidenzzahlen zu entdecken und wir freuen uns, dass Mülheim seit mehreren Tagen einen Inzidenzwert von unter 100 hat und somit die Vorschriften der "Corona-Notbremse" aufgehoben sind. Das bedeutet Lockerungen in unserem Sportbetrieb, den wir hiermit an euch verkünden möchten:

Das Leichtathletik-Training findet wieder eingeschränkt ausschließlich unter freiem Himmel statt. Die Trainerin wird vor den Trainingstagen zu den Kindern, die für einen bestimmten Trainingstag eingeteilt sind, Kontakt aufnehmen. Ein Probetraining ist zur Zeit nicht möglich. Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) wurde aktualisiert. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist nach§ 9(1) CoronaSchVO weiterhin grundsätzlich auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Es gelten folgende Ausnahmen:

  • Gruppe bis zu 20 Kinder bis 14 Jahre: auf allen öffentlichen und vereinseigenen Außensportanlagen sowie im öffentlichen Raum kann Sport betrieben werden. Eine Gruppe kann durch max. zwei Übungsleiter:Innen bzw. Aufsichtspersonen betreut werden. Die einfache Nachverfolgbarkeit der teilnehmenden Kinder ist sicherzustellen. Zwischen den o.a. Personen bzw. Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer öffentlichen oder vereinseigenen Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabsstand von 5 Metern einzuhalten.
     
  • Gruppe bis zu 20 Kinder über 14 Jahren bzw. Erwachsene: Der kontaktfreie Sport einschließlich Ausbildung kann auf Sportanlagen unter freiem Himmel betrieben werden.

Aber: Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Umkleiden und Duschen von Sportanlagen ist weiterhin untersagt. Die Toiletten können unter Beachtung der Hygienevorschriften gentutz werden.

Der Rehabilitationssport in unser Vereinshalle ist aufgrund der aktuellen Infektionslage weiterhin unzulässig.

Wir drücken die Daumen, dass der Inzidenzwert weiter kontinuierlich sinkt und wir zeitnah weitere Lockerungen im vereinseigenen Sportbetrieb anbieten können.

Bleibt gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand


UPDATE 07.05.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

leider gibt es weiterhin keine Entwarnung. Wir hoffen auf weiter sinkenden Inzidenzzahlen und das Lockerungen im Sport wieder eingeführt werden. Sobald der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann, melden wir uns umgehend.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand


UPDATE 29.03.2021

UPDATE ZUM CORONA-BETRIEB BEI DER MÜLHEIMER TURNGEMEINDE AB DEM 29.03.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

aufgrund der hohen Inzidenzzahl (heute bei 133) über die letzten Tagen wird in Mülheim über kurz oder lang die Notbremse gezogen. In Abstimmung mit dem MSB gilt ab sofort (29.03.2021) folgende Regelung für die Leichtatheltik-Abteilung:

  • ab Montag, 29. März 2021 ist in Mülheim an der Ruhr ein Gruppen-/Mannschaftstraining (§ 16 (1) Nr. 4 CoronaSchVO) für Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren nur noch in einer Gruppe von maximal 10 Personen zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen

Neu ist nach § 4a (2) Nr. 6a CoronaSchVO: Für die Durchführung des o. g. Gruppensports für Kinder ist die einfache Nachverfolgbarkeit der teilnehmenden Kinder im Sinne der Coronaschutzverordnung sicherzustellen! Das heißt: Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts müssen vorliegen und vier Wochen lang nachvollziehbar sein. Die Übungsleiter werden diese Daten von den Kindern einholen müssen, um sie zum Sport zuzulassen.

Der restliche Sportbetrieb bei der Mülheimer Turngemeinde wird weiter ausgesetzt.

Wir wünschen allen Vereinsmitgliedern trotz Corona-Notbremse schöne Ostertage. Bleibt gesund und haltet durch!

Mit osterlichen Grüßen

Der Vorstand

 

 


UPDATE 15.03.2021

PINK GEGEN RASSISMUS

Vom 15. – 28.03.2021 finden die internationalen Wochen gegen Rassismus statt, welche unter dem Motto „Solidarität. Grenzenlos“ stehen.

Im Rahmen dieser Wochen wollen wir Farbe gegen Rassismus und Diskriminierung bekennen und beteiligen uns an der Aktion vom MSB gemeinsam mit den Sportvereinen in Mülheim . Gerne möchten wir alle in Mülheim unter dem Motto "Pink gegen Rassismus" aufrufen, sich online zu beteiligen und gemeinsam mit uns für Toleranz und Offenheit einzustehen. Macht doch mit!

Mehr zum Thema findet Ihr unter: https://www.pinkgegenrassismus.de/#

Mit sportlichen Grüßen

Euer Vorstand

 


UPDATE 12.03.2021

UPDATE ZUM SPORTBETRIEB: LEICHTATHLETIK-TRAINING FINDET FÜR VEREINZELTE GRUPPEN WIEDER STATT

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist nach § 9 (1) CoronaSchVO weiterhin grundsätzlich auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. In Übereinstimmung mit den Bund-Länder-Beschlüssen vom 3. März 2021 werden allerdings folgende Ausnahmen geschaffen:

Auf allen öffentlichen und vereinseigenen Außensportanlagen sowie im öffentlichen Raum können folgende Personenkonstellationen Sport treiben:

  • Personen allein
  • Zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)
  • Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)
  • Max. 5 Perosnen aus max. 2 verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)

Des Weiteren können bis zu 20 Kinder im Alter bis einschl. 14 Jahren als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel- und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch max. zwei Übungsleiter*innen/Trainier*innen bzw. Aufsichtspersonen betreut werden.

Zwischen den o. a. Personen bzw. Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer öffentlichen oder vereinseigenen Sportanlage treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Es können also auch mehrere 20er Kinder-Gruppen auf einer Anlage trainieren, wenn der Mindestabstand zwischen den Gruppen eingehalten wird. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass einzelne Personen bzw. Personengruppen, die zeitgleich auf einer Sportanlage Sport treiben, sich nicht untereinander vermischen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung der Anlagen und der Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen obliegt den jeweiligen Vereinen (das gilt sowohl für städtische als auch für vereinseigene Sportanlagen).

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen von Sportanlagen ist nach wie vor untersagt. Die Toiletten können unter Beachtung der Hygienevorschriften genutzt werden.

Das Leichtathletik-Kinder Training startet ab dem 17.03.2021:

Mittwoch 16:00 - 17:00 Jahrgang 2011 und jünger
  17:00 - 18:00 Jahrgang 2007 - 2010
Freitag 16:00 - 17:00

Jahrgang 2011 und jünger

  17:00 - 18:00

Jahrgang 2007 und jünger

Das Training findet auf dem Sportplatz Südstraße statt. Bitte bedenkt beim Bringen und Abholen den Hygieneabstand zu anderen Eltern bzw. Personen auf der Sportanlage. Mehr Informationen findet ihr hier

Viel Spaß und bleibt gesund

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand


UPDATE 17.02.2021

EINSTELLUNG DES GESAMTEN SPORTBETRIEBS INKLUSIVE REHABILITATIONSSPORT BIS AUF WEITERES

Liebe Vereinsmitglieder und Rehabilitationssport-Teilnehmer,

Ihr verfolgt den Lockdown sicherlich in den Nachrichten. Leider gibt es bisher keine Information für die Sportvereine, wie und wann der Lockdown für den Sportbetrieb aufgehoben wird. Wir warten mit Spannung auf die nächsten Wochen und hoffen, euch bald wieder den Sport anbieten zu können. Haltet durch und vor allem, bleibt gesund und auf Abstand.

Euer Vorstand der MTG 1856

 


UPDATE 11.01.2021

EINSTELLUNG DES GESAMTEN SPORTBETRIEBS INKLUSIVE REHABILITATIONSSPORT BIS ZUM 31.01.2021

Liebe Vereinsmitglieder und Rehabilitationssport-Teilnehmer,

ein frohes neues Jahr wünschen wir euch alle. Leider hat das Jahr schlechter angefangen, als es aufgehört hat. 

Der Lockdown wurde bis zum 31.01.2021 verlängert und die Sporthalle als auch der Sportbetrieb bleibt weiter für die Mitglieder als auch für die Rehabilitationssport-Teilnehmer geschlossen bzw. untersagt. Wir werden Euch informieren, sobald es Lockerungen zu verkünden gibt oder Teile des Sports vom Lockdown befreit werden.

Mit sportlichen Grüßen

Euer Vorstand

 


UPDATE 17.12.2020

EINSTELLUNG DES GESAMTEN SPORTBETRIEBS INKLUSIVE REHABILITATIONSSPORT BIS ZUM 10.01.2021

Liebe Vereinsmitglieder und Rehabilitationssport-Teilnehmer,

wie Ihr sicherlich alle mitbekommen habt, gilt seit gestern die aktuelle Coronaschutzverordnung und damit auch der befürchtete Lockdown für den Sport:

- Der Freizeit- und Amateursport ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern etc. untersagt. Das gilt auch für Individualsport.

- Zulässig bleibt die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit draußen.

- Auch der Rehabilitationssport ist aufgrund der aktuellen Infektionslage unzulässig.

Wir hoffen, dass wir ab dem 10.01.2021 mit unserem Hygienekonzept Teile des Vereinssports wieder starten können, welches allerdings von der jeweiligen Situation im nächsten Jahr abhängt. Wir wünschen unseren Mitgliedern und Vereinsfreunden eine gesunde und frohe Weihnachtszeit und einen erfolgreichen und guten Rutsch ins neue Jahr 2021. 

Mit sportlichen Grüße

Der Vorstand


UPDATE 01.12.2020

VERLÄNGERUNG DER EINSTELLUNG DES VEREINSSPORTS BIS ZUM 20.12.2020

Liebe Vereinsmitglieder,

die aktuelle Coronaschutzverordnung verlängert das Verbot des Vereinssportes bis zum 20.12.2020. Wir wünschen allen eine frohe Adventszeit und hoffen auf einen abnehmenden Infektionsverlauf, damit der Sport im Neuen Jahr 2021 wieder gestartet werden kann. 

Der Vorstand


UPDATE 12.11.2020

WIEDERAUFNAHME DES REHASPORTS UNTER EINSCHRÄNKUNG AB 13.NOVEMBER

Liebe Vereinsmitglieder und Rehabilitationssport-Teilnehmer,

In der ab dem 10. November 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung gibt es unter §9 Sport eine Änderung zum Rehabilitationssport:

1a) Abweichend von Absatz 1 dürfen Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Aufenthalts in oder auf den in Absatz 1 genannten Einrichtungen mindestens 2 Meter beträgt.

Nach Rücksprache mit den jeweiligen Institutionen können wir ab Freitag, 13 November für alle Teilnehmer des Rehasportes mit ärztlicher Verordnung den Rehasport wieder aufnehmen.

Rehasport findet unter Anmeldung an folgenden Tagen statt

Dienstag 11:20-12:05 sowie 12:15-13:00

Freitags 09:-09:45; 10:00-10:45 sowie 11:00-11:45

Bleibt gesund und auf Abstand

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

 


UPDATE 30.10.2020

EINSTELLUNG DES VEREINSSPORTS BIS ZUM 30.11.2020

Liebe Mitglieder,

wie Ihr sicherlich aus der Presse mitbekommen habt, müssen wir ab kommenden Montag, den 2. November 2020, den kompletten Sportbetrieb der Mülheimer Turngemeinde 1856 e.V. erneut unterbrechen. Vorerst betrifft diese Regelung den kompletten November und wir hoffen, ab Dezember wieder für euch und mit euch startklar zu sein.

Wir bedauern die Entwicklung sehr, hatten wir in den letzten Wochen doch etliche Maßnahmen ergriffen, um endlich wieder zu einem akzeptablem Alltag mit Einschränkungen zurückzukehren. Hoffen wir, dass wir hier im Dezember anschließen können.

Bis dahin bleibt gesund und auf Abstand

Euer

Vorstand

Auszug aus der Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober 2020:

§ 9 Sport:

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.

http://muelheimer-turngemeinde.de/sites/default/files/downloads/Hygiener...

 


UPDATE 27.10.2020

 

TRAGEN VON MUND-NASEN-SCHUTZ IN DER TURNGEMEINDE 1856 e.V.

Liebe Vereinsmitglieder,

trotz aller Bemühungen scheint die COVID-19 Situation immer noch nicht ganz unter Kontrolle zu sein. Auch in Mülheim steigen seit ein paar Wochen die Zahlen an Corona-Infizierten (Update vom 2.11.: Tabelle der Stadt Mülheim zu den aktuellen Fallzahlen, siehe hier: Spalte "davon aktuell infiziert" ) Wir stehen in enger Kommunikation mit dem Mülheimer Sportbund und möchten nocheinmal auf unser Hygiene-Konzept hinweisen. Bitte wascht euch nach dem Betreten der Halle die Hände. Dies hat einen stärkeren Effekt auf die Viren als nur das reine Händedesinfizieren.

Außerdem gilt ab sofort eine Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes in der Halle als Zuschauer oder als Elternteil beim Eltern-Kind-Turnen.

Bitte achtet auch weiterhin auf die Aushänge vor und in der Halle für kurzfristige Änderungen der Regelungen!

Bleibt gesund und haltet Abstand

Euer Vorstand